Corona Hinweis
Liebe Mitglieder und Kunden,
wegen der anhaltend hohen Inzidenzlage in Bayern, wie auch in Nürnberg, gilt bei Besuchen in unserer Geschäftsstelle generell derzeit die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. vergleichbarer Masken.
Grundsätzlich gilt (nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben) für persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle die allgemein übliche 3G-Regel (Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen).
Soweit die Testung mittels eines Schnelltests nachgewiesen werden soll, darf dieser Test nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch zertifizierte Testbetriebe (siehe z.B. Färberstraße 45, 90402 Nürnberg, 09 11 / 6 24-96 28 5) durchgeführt sein. Der entsprechende Test-Nachweis ist uns dann bitte bei der Anmeldung vorzulegen. Entsprechendes gilt für den Nachweis der Impfung oder der Genesung.
Für eine persönliche Beratungen bitten wir in jedem Falle über die Geschäftsstelle einen Termin zu vereinbaren.
Beratungen ohne Termin sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
Aber auch hier bitten wir zu Ihrem eigenen Schutz zukünftig, primär weiter die Möglichkeit telefonischer Beratungen (Telefontermine) zu nutzen.
Anfragen und Bestellungen können Sie uns aber auch jederzeit per Fax 0911-376578-150 oder Email: verein@hausundgrund-nuernberg.de zukommen lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Ihr Haus & Grund Nürnberg
Haus & Grund Nürnberg
Service & Leistungen
Als Mitglied beraten wir Sie gerne und umfassend in den folgenden Bereichen:

Bauen &
Renovieren
Themen
- Energetische Modernisierung
- Modernisierungsberatung
- Bauphysikalische Beratung
Briefaktion CO2-Preisteilung
Anschreiben an Bundestagsabgeordnete
Liebe Mitglieder,
schon in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung versucht, den CO2-Preis, den nicht nur wir alle, sondern auch grds. die Mieter zu zahlen haben, diesen Mieteranteil zur Hälfte auf den Vermieter abzuwälzen.
Allein durch die Initiative von Haus & Grund konnte dies noch verhindert werden. Nun versucht natürlich die Ampelkoalition erneut dieses Vorhaben durchzudrücken.
Dies soll abgemildert in einem sogenannten Stufenverfahren geschehen und anders, wie geplant erst zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Trotzdem: Auch diese Lösung ist strikt abzulehnen.
Mieter entscheiden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen. Vermieter können nicht – entgegen mancher Behauptung – mal eben eine neue Heizung einbauen. Abgesehen vom Geld oder Problemen bei der Finanzierung fehlten häufig technische Lösungen, etwa bei Altbauten in den Innenstädten. Zudem fehlten hinreichend kompetente, unabhängige Energieberater sowie Installateure mit dem entsprechenden Know-how.
Die Vermieter in Deutschland haben ihre Mietshäuser so gebaut, wie es den jeweiligen baurechtlichen Vorgaben entsprach. Seit Jahren sind sie bestrebt, ihre Immobilien energetisch zu sanieren, so wie es die zur Verfügung stehenden Technologien, aber auch die finanziellen Mittel erlauben. Nun sollen die Vermieter „als Belohnung“ für ihre Anstrengungen auch noch die CO2-Abgaben ihrer Mieter zumindest anteilig tragen.
Das hat nicht nur zur Folge, dass Vermieter einen Teil der Gelder, die für energetische Sanierungen eingesetzt werden können, in die Finanzierung der Heizkosten ihrer Mieter stecken – ohne Einfluss darauf, dass Mieter auch „mit Augenmaß“ heizen. Das wird auch zur Folge haben, dass immer weniger Bereitschaft besteht, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Wenn die Politik so deutlich zeigt, dass mit einem Federstreich Vermietern Kosten aufgebürdet werden, die sie weder verursacht, noch zu verantworten haben, bringt das das Fass zum Überlaufen.
Die Haus & Grund-Organisation und deren angeschlossene Vereine haben unsere Position bereits vehement in Einzelgesprächen und Briefaktionen gegenüber der Politik vertreten.
Nun brauchen wir die Unterstützung unserer Mitglieder:
Schreiben Sie zeitnah an Ihrem Bundestagsabgeordneten zu diesem Thema!!!!!!
Ein Musterschreiben wie auch einige Argumente, die Sie verwenden können, können Sie hier downloaden:
Die Kontaktdaten Ihres Bundestagsabgeordneten finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/abgeordnete (mit Suchfunktion)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Haus & Grund Nürnberg
Die Grundsteuerreform in Bayern
Füracker: „Bayerns neue Grundsteuer ist einfach, unbürokratisch und transparent"
„Mit unserer bayerischen Einfachgrundsteuer bewahren wir Bayerns Bürgerinnen und Bürger vor ständig steigenden Steuern und vor riesiger Bürokratie - regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür wie beim Bundesmodell wird es in Bayern nicht geben. Ein eigenes Grundsteuergesetz für Bayern ist nicht selbstverständlich - wir haben uns mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Länder zur eigenen Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Der Freistaat hat diese Chance für die Umsetzung eines unbürokratischen Grundsteuermodells ergriffen: Bayerns neue Grundsteuer ist transparent und sichert den Kommunen eine krisenfeste Einnahmequelle. Wir setzen unsere Arbeit weiter tatkräftig fort: Für rund 6 Millionen Grundstücke in Bayern muss die neue Grundsteuer berechnet werden. Dafür bietet die Steuerverwaltung ein vielfältiges Serviceangebot, beispielsweise können im BayernAtlas wichtige Daten für die anstehende Grundsteuererklärung kostenlos online abgerufen werden. Wir wollen alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Kommunen auf diesem Weg mitnehmen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der anstehenden Verkündung des Bayerischen Grundsteuergesetzes am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige werden hierbei durch ein umfangreiches Serviceangebot der Finanzverwaltung unterstützt:
- Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer
- Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken
- Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar
- Umfassendes Informations- und Hilfsangebot via Internet, Chatbot, Broschüren oder Hotline zu den Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz und ihrer Umsetzung
Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren, physischen Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 % gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind u. a. für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung der Hebesätze in 2024 somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer und werden die Grundsteuerbescheide versenden. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann nach dem neuen Recht erhoben.
Hilfe für die Ukraine
Auch Sie können helfen
Private Eigentümer können einen wichtigen Beitrag leisten – indem sie Wohnraum anbieten oder für die Geflüchteten spenden. Haus & Grund unterstützt die „Aktion Deutschland hilft“, das „Bündnis Entwicklung hilft“ und die „Initiative #unterkunft“.
Mitten in Europa ist ein Krieg ausgebrochen. Millionen Kinder, Frauen und Männer bangen um ihr Leben und ihre Zukunft. Schon jetzt ist absehbar, dass die Menschen für Jahre an den Kriegsfolgen in der Region leiden werden.
„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen uns fassungslos und traurig. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Jeder, der praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen möchte, kann sich entweder an die örtliche Kommunalverwaltung wenden oder seine privaten Unterkünfte bei der Initiative #unterkunft unter:
https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ melden.
Mit Ihrer Spende leisten die folgenden Bündnisorganisationen den Ukrainern schnelle und koordinierte Nothilfe:
Aktion Deutschland hilft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spendenstichwort: Nothilfe Ukraine
https://www.aktion-deutschland-hilft.de
Bündnis Entwicklung hilft
IBAN: DE29 100 20 5000 100 20 5000
Spendenstichwort: Nothilfe Ukraine
https://spenden.entwicklung-hilft.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Haus & Grund Nürnberg