Haus & Grund Nürnberg
Service & Leistungen
Als Mitglied beraten wir Sie gerne und umfassend in den folgenden Bereichen:

Bauen &
Renovieren
Themen
- Energetische Modernisierung
- Modernisierungsberatung
- Bauphysikalische Beratung
Referentenentwurf zum Heizungstausch mit 65% erneuerbaren Energien
Die öffentliche Debatte über das GEG hat in vielen Vereinen und in unseren Social-Media-Kanälen zu einem Ansturm verunsicherter Eigentümer geführt. Wir haben daher auf unserer Internetseite Informationen zusammengestellt, um zu beruhigen, solange es noch keine Fakten gibt. Gleichzeitig empfehlen wir erbosten Eigentümern, einen Brief an ihren Abgeordneten zu schreiben, damit die Rückmeldung die richtigen Adressaten erreicht.
Unsere Seite mit allen notwendigen Infos (Abgeordnetensuche) finden Sie hier: https://www.hausundgrund.de/brandbrief.
Dabei haben wir bewusst davon abgesehen, Musterbriefe zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass Sie den Abgeordneten ihre individuelle Betroffenheit persönlich schildern.
Dies kann unter anderem verhindern, dass Ihr Schreiben als Musterbrief/Serienschreiben aussortiert wird.
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GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen
Mit dem vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe- und Gastechnisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke.
Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
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CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen.
Die wesentlichen Inhalte zu den technischen Details sowie eine Tabelle mit Verbräuchen von Heizöl und Gas pro m² und der entsprechenden Einordnung in die vom Gesetzgeber bestimmten Stufen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
„Die Grundsteuerreform in Bayern“ u.a. „Informationen zum Musterverfahren und zu Rechtsmitteln gegen die Grundsteuerwert- und messbescheide“
Füracker: „Bayerns neue Grundsteuer ist einfach, unbürokratisch und transparent"
„Mit unserer bayerischen Einfachgrundsteuer bewahren wir Bayerns Bürgerinnen und Bürger vor ständig steigenden Steuern und vor riesiger Bürokratie - regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür wie beim Bundesmodell wird es in Bayern nicht geben. Ein eigenes Grundsteuergesetz für Bayern ist nicht selbstverständlich - wir haben uns mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Länder zur eigenen Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Der Freistaat hat diese Chance für die Umsetzung eines unbürokratischen Grundsteuermodells ergriffen: Bayerns neue Grundsteuer ist transparent und sichert den Kommunen eine krisenfeste Einnahmequelle. Wir setzen unsere Arbeit weiter tatkräftig fort: Für rund 6 Millionen Grundstücke in Bayern muss die neue Grundsteuer berechnet werden. Dafür bietet die Steuerverwaltung ein vielfältiges Serviceangebot, beispielsweise können im BayernAtlas wichtige Daten für die anstehende Grundsteuererklärung kostenlos online abgerufen werden. Wir wollen alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Kommunen auf diesem Weg mitnehmen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der anstehenden Verkündung des Bayerischen Grundsteuergesetzes am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige werden hierbei durch ein umfangreiches Serviceangebot der Finanzverwaltung unterstützt:
- Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer
- Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken
- Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar
- Umfassendes Informations- und Hilfsangebot via Internet, Chatbot, Broschüren oder Hotline zu den Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz und ihrer Umsetzung
Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren, physischen Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 % gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind u. a. für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung der Hebesätze in 2024 somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer und werden die Grundsteuerbescheide versenden. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann nach dem neuen Recht erhoben.
Wir erledigen das gerne für Sie!
Mindest-Energiestandards für Gebäude gemäß Beschluß des Europaparlaments
Uns erreichten zahlreiche Presseanfragen zu den Mindest-Energiestandards, die das Europäische Parlament festsetzte. Die übergeordnete Frage war stets, welche Folgen diese Pläne für Eigentümer in Deutschland haben. Die Datenlage zu Baukosten einzelner Modernisierungsmaßnahmen in Deutschland sowie zu den Energieeffizienzstandards einzelner Objekte ist dünn. Fakt ist, dass das Parlament gefordert hat, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Zudem sollen die 15 Prozent der Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand der Klasse G zugeordnet werden. Das bedeutet, dass auch die Energieeffizienzklassen in Deutschland und die entsprechende Aufteilung der Gebäude auf die einzelnen Klassen angegangen werden müsste.
Auf Basis der aktuell geltenden Effizienzklassen haben wir gerechnet und hierfür Zahlen der ARGE genutzt um das Ausmaß der Entscheidungen aufzuzeigen. Zudem haben wir durchschnittliche Kosten zu Einzelmaßnahmen an Gebäuden zusammengetragen um aktuelle Modernisierungskosten zu bestimmen. Natürlich handelt es sich bei allen Zahlen um Schätzwerte, die je nach Region, energetischem Zustand der Gebäude und vieler weiterer Faktoren variieren können. Dennoch bieten auch diese Zahlen einen guten Anhaltspunkt zum Ausmaß der Entscheidung.
Klar ist auch, dass nicht jedes Gebäude sofort komplett saniert werden muss.
Die Zahlen wurden medial umfangreich aufgegriffen (DPA, ARD, Spiegel, …).
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Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Bund und Länder haben sich auf die Details eines Härtefallfonds für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt.Nun können auch Haushalte, die beispielsweise mit #Heizöl oder #Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie deutliche Mehrausgaben hatten.
Weitere Informationen unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
oder
Eine Hotline erreichen Sie über +49 89 59976061122 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
(nicht an bayerischen Feiertagen).
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