Haus & Grund Nürnberg
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Themen
- Energetische Modernisierung
- Modernisierungsberatung
- Bauphysikalische Beratung
Bundestag beschließt Heizungsgesetz (GEG-Novelle)
Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung ist am 8. September 2023 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossen worden. In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und, bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel, auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf vor.
Das Gesetz geht nach Beschluss im Bundestag an den Bundesrat und wird vermutlich in der Plenarsitzung am 29. September 2023 den Bundesrat passieren. Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Viele der von Haus & Grund geforderte Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab 2029 anteilige mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.
Gleichzeitig soll ab 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz) und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) besser gefördert werden.
Die einzelnen Regelungen des neuen Gesetzes und der beschlossene Zuschussförderung finden Sie in den weiteren Informationen.
Weitere Informationen:
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CO2-Kostenaufteilungsgesetz - Rechner des Ministeriums freigeschaltet
Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen.
Die wesentlichen Inhalte zu den technischen Details sowie eine Tabelle mit Verbräuchen von Heizöl und Gas pro m² und der entsprechenden Einordnung in die vom Gesetzgeber bestimmten Stufen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Seit 1.1.2023 gelten wie berichtet neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen.
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
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„Die Grundsteuerreform in Bayern“ u.a. „Informationen zum Musterverfahren und zu Rechtsmitteln gegen die Grundsteuerwert- und messbescheide“
Füracker: „Bayerns neue Grundsteuer ist einfach, unbürokratisch und transparent"
„Mit unserer bayerischen Einfachgrundsteuer bewahren wir Bayerns Bürgerinnen und Bürger vor ständig steigenden Steuern und vor riesiger Bürokratie - regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür wie beim Bundesmodell wird es in Bayern nicht geben. Ein eigenes Grundsteuergesetz für Bayern ist nicht selbstverständlich - wir haben uns mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Länder zur eigenen Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Der Freistaat hat diese Chance für die Umsetzung eines unbürokratischen Grundsteuermodells ergriffen: Bayerns neue Grundsteuer ist transparent und sichert den Kommunen eine krisenfeste Einnahmequelle. Wir setzen unsere Arbeit weiter tatkräftig fort: Für rund 6 Millionen Grundstücke in Bayern muss die neue Grundsteuer berechnet werden. Dafür bietet die Steuerverwaltung ein vielfältiges Serviceangebot, beispielsweise können im BayernAtlas wichtige Daten für die anstehende Grundsteuererklärung kostenlos online abgerufen werden. Wir wollen alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Kommunen auf diesem Weg mitnehmen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der anstehenden Verkündung des Bayerischen Grundsteuergesetzes am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige werden hierbei durch ein umfangreiches Serviceangebot der Finanzverwaltung unterstützt:
- Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer
- Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken
- Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar
- Umfassendes Informations- und Hilfsangebot via Internet, Chatbot, Broschüren oder Hotline zu den Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz und ihrer Umsetzung
Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren, physischen Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 % gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind u. a. für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung der Hebesätze in 2024 somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer und werden die Grundsteuerbescheide versenden. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann nach dem neuen Recht erhoben.
Wir erledigen das gerne für Sie!
Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern
Bund und Länder haben sich auf die Details eines Härtefallfonds für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt.Nun können auch Haushalte, die beispielsweise mit #Heizöl oder #Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie deutliche Mehrausgaben hatten.
Weitere Informationen unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
oder
Eine Hotline erreichen Sie über +49 89 59976061122 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
(nicht an bayerischen Feiertagen).
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