Bundesgesundheitsministerium plant Korrekturen bei der Trinkwasserverordnung

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Die für private Vermieter relevanten Schwerpunkte der Änderungsvorschläge sind die Einführung einer gesetzlichen Definition der „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“, die Abschaffung der Bestandsanzeige sowie die Verlängerung der Frist für die erstmalige Prüfung auf Legionellen und des Prüfungsintervalls.

Der Bundesrat soll sich voraussichtlich in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September 2012 mit dem Entwurf befassen. Die Änderungen könnten somit noch Ende dieses Jahres in Kraft treten.