Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen.

Leider setzte der Landtag nicht auf Freiwilligkeit, sondern normierte auch für Bestandswohnungen eine Nachrüstpflicht bis spätestens 2017.

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