Vermittlung von Sachverständige durch den DHBV
Die Leistung
Bei unmittelbar erkennbaren Mängeln (ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz) Erfassung und Aufnahme der Schäden durch den Sachverständigen, mündliche Beratung des Auftraggebers vor Ort hinsichtlich der notwendigen Schritte und möglichen Maßnahmen, ggf. (nicht zwingend) kurzer Bericht auf einem Formblatt (ca. 2 Seiten) mit Beschreibung (stichwortartig) von Lage und Art der Schäden, Vorstellung möglicher Maßnahmen zur Schadensbehebung, der notwendigen Sanierungsarbeiten und des evtl. weiteren Untersuchungsbedarfs.
Bei nicht unmittelbar erkennbaren Mängeln (wenn spätere bauliche Eingriffe erforderlich sind) Erfassung von Verdachtsbereichen hinsichtlich der Schadensursachen durch den Sachverständigen, kurzer Bericht auf einem Formblatt ca. 2 Seiten) mit Konzept für den weiteren Untersuchungsbedarf, Benennung der Verdachtsbereiche, der notwendigen Untersuchungen zur Schadensdiagnose sowie eine Kostenschätzung für die noch durchzuführenden Untersuchungen.
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