Bis 31. Dezember 2013 muss die erste Untersuchung erfolgt sein

Bis zum 31. Dezember 2013 müssen vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen erstmals auf Legionellen untersucht werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Betroffen sind alle Wohngebäude, in denen zentrale Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern stehen. Die Prüfpflicht gilt auch für Wohngebäude, in denen die Wasserleitungen zwischen dem zentralen Trinkwassererwärmer und dem am weitesten entfernten Wasserhahn ein Volumen von über 3 Litern fassen. „Die Prüfpflicht gilt damit für fast alle Mehrfamilienhäuser“, erläutert Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland, „auch für Wohnungseigentümergemeinschaften“. Nur Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasserbereitung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser seien ausgenommen.

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