Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen
Besondere Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder
Wer Fernseh- und Hörfunksignale im Wege der Weitersendung nutzt und Dritten zur Verfügung stellt, muss hierfür Lizenzentgelte an die Urheber- und Leistungsschutzberechtigten der Programme zahlen. Hiervon betroffen sind auch sämtliche Vermieter, die ihren Mietern Fernseh- und Hörfunksignale zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein gemeinschaftlich empfangenes Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden.
Den vollständigen Artikel und Links können Sie als eingeloggtes Mitglied sehen.