(ho) Im Jahre 2007 mietet M von V eine Wohnung. Vor Abschluss des Vertrages legt V ein Formular, bezeichnet mit dem Wort "Vorvermieterbescheinigung", vor: Er bittet damit M, sich zur Vorlage bei V vom bisherigen Vermieter bestätigen zu lassen, wie lange das Mietverhältnis gedauert habe, ob der Mieter die Kaution und die Miete immer pünktlich gezahlt habe und ob er seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen sei. M gibt die Bescheinigung vor Vertragsschluss ausgefüllt zurück, allerdings inhaltlich frei erfunden, sowohl was die Person des eingetragenen Vorvermieters als auch, was die bis jetzt gemietete Wohnung angeht. Im Jahre 2009 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen von M eröffnet. Davon aufgerüttelt, kündigt V dem M fristlos.
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