Haus & Grund Nürnberg

 

Service & Leistungen

Als Mitglied beraten wir Sie gerne und umfassend in den folgenden Bereichen:

Recht & Steuern

Recht &
Steuern

Themen

  • Mietrecht
  • Betriebskostenrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
mehr Informationen
Vermieten & Verwalten

Vermieten &
Verwalten

Themen

  • Mieter-Solvenz-Check
  • Immobilienversicherung
  • Wertermittlung
mehr Informationen
Bauen & Renovieren

Bauen &
Renovieren

Themen

  • Energetische Modernisierung
  • Modernisierungsberatung
  • Bauphysikalische Beratung
mehr Informationen
Technik & Energie

Technik &
Energie

Themen

  • Energieberatung
  • Raumklima
  • Immobilienbetreuung
mehr Informationen

Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung ist am 8. September 2023 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossen worden. In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und, bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel, auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf vor.

Das Gesetz geht nach Beschluss im Bundestag an den Bundesrat und wird vermutlich in der Plenarsitzung am 29. September 2023 den Bundesrat passieren. Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Viele der von Haus & Grund geforderte Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab 2029 anteilige mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.

Gleichzeitig soll ab 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz) und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) besser gefördert werden.

Die einzelnen Regelungen des neuen Gesetzes und der beschlossene Zuschussförderung finden Sie in den weiteren Informationen.

Weitere Informationen:

Den vollständigen Artikel und Links können Sie als eingeloggtes Mitglied sehen.