Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen.
Die wesentlichen Inhalte zu den technischen Details sowie eine Tabelle mit Verbräuchen von Heizöl und Gas pro m² und der entsprechenden Einordnung in die vom Gesetzgeber bestimmten Stufen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
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