Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
Die Bundesregierung möchte die Erdgas- und Wärmekunden einmalig entlasten. Mit dem Erdgas-Wärme- Soforthilfegesetz entstehen neue Informationspflichten für alle Vermieter und in wenigen Fällen Kürzungsrechte für Mieter bei den Nebenkostenvorauszahlungen.
Soforthilfe Dezemberabschlag
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