Mustertext für freiwillige Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
Seit einiger Zeit steigen die Energiepreise. Es ist absehbar, dass in den meisten Mietverhältnissen die
aktuellen Betriebkostenvorauszahlungen für dieses Jahr die tatsächlich anfallenden Kosten nicht
decken werden und hohe Nachzahlungen zu erwarten sind. Daher ist es sinnvoll die Vorauszahlungen
schon jetzt anzupassen. Rechtlich ist es allerdings nicht unumstritten, ob eine Anpassung der
Vorauszahlungen immer zeitnah zu einer Abrechnung erfolgen muss und ob sich die Anpassung auf
bereits eingetretene konkrete Steigerungen beziehen muss. Ein freiwillige Erhöhung der
Vorauszahlung durch die Mieter ist hingegen immer möglich.
Der beigefügte Mustertext kann von unseren Mitgliedern verwendet werden, um die Mieter zu einer solchen freiwilligen
Erhöhung der Vorauszahlungen aufzufordern.
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