Haus & Grund Nürnberg

 

Service & Leistungen

Als Mitglied beraten wir Sie gerne und umfassend in den folgenden Bereichen:

Recht & Steuern

Recht &
Steuern

Themen

  • Mietrecht
  • Betriebskostenrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
mehr Informationen
Vermieten & Verwalten

Vermieten &
Verwalten

Themen

  • Mieter-Solvenz-Check
  • Immobilienversicherung
  • Wertermittlung
mehr Informationen
Bauen & Renovieren

Bauen &
Renovieren

Themen

  • Energetische Modernisierung
  • Modernisierungsberatung
  • Bauphysikalische Beratung
mehr Informationen
Technik & Energie

Technik &
Energie

Themen

  • Energieberatung
  • Raumklima
  • Immobilienbetreuung
mehr Informationen

Ab Januar 2019 wird es neue Regelungen u.a. zur Mietpreisbremse und Modernisierungsmieterhöhungen geben, so der Beschluss des Bundestages vom 29.11.2018.

 

Mietpreisbremse: Auskunft über Vormiete und andere Ausnahmen

 

Künftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, einem Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu erteilen, wenn sie gemäß § 556e Abs. 1 BGB unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete verlangen wollen, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt. Vermieter, die sich auf andere Ausnahmen von der Mietpreisbremse – vorangegangene Modernisierung (§ 556e Abs. 2 BGB), erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB), erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 1.10.2014 (§ 556f Satz 1 BGB) – berufen wollen, sollen verpflichtet sein, unaufgefordert über diese Umstände Auskunft zu erteilen.

Den vollständigen Artikel und Links können Sie als eingeloggtes Mitglied sehen.