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Hier erfahren Sie alles, was Sie über die neue Heizkosten-Verordnung wissen müssen

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KfW-Programme unterstützen notwendige
Anpassung der Wohnungsbestände

 

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat das von Bundesregierung und KfW Förderbank veröffentlichte Konzept zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen für Wohngebäude begrüßt. Die Programme unterstützen durch attraktive Konditionen die notwendigen Anpassungen der Wohnungsbestände an die gegenwärtige Marktsituation.

Die Programme sind deutlicher als bisher voneinander abgegrenzt. Die Zinskonditionen haben sich verbessert. Somit wird der Anreiz, die zinsgünstigen Kredite zu nutzen, erhöht.

 

KfW-Wohneigentumsprogramm

 

Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wird unabhängig vom Einkommen mit zins-günstigen Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten, höchstens jedoch mit 100.000 Euro, unterstützt. Berücksichtigt werden die Kosten des Baugrundstücks, die Bau- und Nebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen bzw. bei Erwerb der Kaufpreis, Kaufpreisnebenkosten und Kosten für Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen.

Konditionen des Programms sind eine Laufzeit bis zu 30 Jahren, davon mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre tilgungsfrei, und ein fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre.

Mit dem KfW-Tilgungsrechner

(http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/Tilgungsre80/Annuitten.jsp) kann die persönliche Belastung ermittelt werden.

 

C02-Modernisierungsprogramm für Altbauten bis 1983

 

Die Reduktion des CO2-Ausstoßes muss künftig mindestens 40 kg pro Quadratmeter betragen. Damit werden besondere Anreize für die effiziente energetische Modernisierung gesetzt. Besonders gut ist, dass der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht wurde und nun 50.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung stehen. Dies erleichtert die Nutzung der zinsgünstigen Kredite, da der KfW-Kredit häufig für die Gesamtmaßnahme ausreichen wird. Es ist in vielen Fällen keine Kombination mit anderen Krediten mehr erforderlich. Mit der Erhöhung des Förderhöchstbetrages besteht außerdem die Möglichkeit, höhere Standards zu erzielen.

Mit der Beibehaltung der Maßnahmenpakete bleibt das Programm weiterhin etwas kompliziert. Hier sind bestimmt in Zukunft noch Vereinfachungen möglich. Sinnvoll wäre es zum Beispiel, bei Erreichen bestimmter Kennwerte NACH der Sanierung, einen Tilgungszuschuss als "Belohnung" zu gewähren.

Der Einsatzbereich des Programms wurde erweitert: Künftig sind nicht mehr wie bisher nur Wohngebäude im engeren Sinn förderfähig, sondern auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime.

 

Wohnraum modernisieren

 

Die gleiche Höchstgrenze gilt auch bei ÖKO-plus-Maßnahmen aus dem Programm "Wohnraum modernisieren", das für Energie sparende Maßnahmen eingesetzt wird, sofern die hohen Standards für das CO2-Modernisierungsprogramm durch Einzelmaßnahmen nicht erreicht werden können. Der Einsatzbereich der ÖKO-plus-Maßnahmen wurde um Erneuerung der Fenster, Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicheröfen erweitert.

 

Es werden weiterhin in diesem Programm alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert, z. B. auch Balkonanbau oder Baderneuerung. Bei STANDARD-Maßnahmen bleibt es bei dem Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Ökologisch bauen (Neubau)

Dieses Programm unterstützt den Neubau von besonders Energie sparenden Gebäuden, das sind Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kwh/m2 und Jahr sowie Passivhäuser. Auch der Einbau von Techniken zur Nutzung von erneuerbaren Energien wird gefördert.

Leicht zu merken: Alle Maßnahmen, die mit dem Energie sparen zu tun haben, werden bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.

Die seit 1. Februar 2006 geltenden Zinssätze sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Beispiel:

Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, drei tilgungsfreien Anlaufjahren, zehn Jahren Zinsbindung.

 

Programm/ Variante

Auszahlungs- kurs in %

Zins satz Kunde nom. in % p.a.

Zins satz Kunde eff. in % p.a.

bisheriger Zinssatz Kunde eff. in % p.a.

KfW-CO2 - Gebäudesanierungsprogramm

100

1,00

1,00

1,81

Wohnraum modernisieren

ÖKO-PLUS

100

2,00

2,02

3,37

STANDARD

96

2,75

3,32

3,79

Ökologisch bauen

ESH 40/Passivhaus

100

1,00

1,00

3,00

ESH 60/Heizung

96

2,00

2,54

3,42

Quelle: www.kfw.de, 9.2.2006

 

Weitere Informationen können Sie bitte den Internetseiten der KfW Förderbank entnehmen. Die Berater/-innen des Infocenters der KfW-Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 335577 (zum Ortstarif) montags bis freitags, jeweils von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr erreichbar.

(http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/index.jsp)

 

Die Anträge auf die KfW-Fördermittel müssen die Bauherren weiterhin bei ihrer Hausbank stellen. Die Förderkredite lassen sich mit anderen Förderprogrammen der Länder kombinieren, soweit die Gesamtsumme der Förderung nicht das Investitionsvolumen übersteigt.

Bitte beachten Sie deshalb auch den Förderrechner unter www.baufoerderer.de.

Dort können die Förderinformationen der KfW mit den jeweiligen Länderprogrammen passend für das jeweilige Projekt durch Eingabe der persönlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden.

 

 
 
Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum –
Zukünftige inhaltliche Ausgestaltung
 
1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Vereinfachung der Kreditvariante zum 01.01.2007
2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Einführung einer Zuschussvariante zum 01.01.2007
3. Sozial Investieren und KfW-Kommunalkredit: Start der Förderfenster zur
Energetischen Gebäudesanierung zum 01.01.2007
4. Wohnraum Modernisieren und Ökologisch Bauen: Anpassung der Förderbedingungen zum 01.01.2007

Im Rahmen der im Februar 2006 von der Bundesregierung und der KfW gestarteten
Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
vereinfacht und weiterentwickelt werden. Zusätzlich sollen neue Fördertatbestände,
eine Zuschussvariante im CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie ein Förderfenster im
Programm Sozial Investieren und im KfW-Kommunalkredit eingeführt werden. Der Bund
beabsichtigt bis einschließlich 2009 für die Finanzierung der Programme Haushaltsmittel
zur Verfügung zu stellen.

1. CO2-Gebäudesanierungsprogamm:
Vereinfachung der Kreditvariante zum 01.01.2007

Die Förderbedingungen für die energetische Sanierung eines Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser werden vereinfacht. Gefördert werden alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV bzw. die Unterschreitung des EnEVNeubau-Niveaus um mind. 30 % zu erreichen. Diese Fördervariante ist nicht mehr an die
Durchführung eines Maßnahmenpaketes gekoppelt.

Die etablierten Maßnahmenpakete 0 bis 4 bleiben weiterhin erhalten. Inhaltliche Änderungen ergeben sich in den Maßnahmenpaketen 3 und 4.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Dies soll zur Vermeidung von Schwarzarbeit beitragen.

Einzelheiten zu den neuen Programmbedingungen haben wir in der Anlage 1 zusammengestellt. Das Merkblatt sowie das Formular zur Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (Bestätigung zum Antrag CO2-Gebäudesanierungsprogramm) stehen Ihnen in Kürze im KfW Beraterforum zur Verfügung.

Anträge, die bis zum 31.12.2006 bei der KfW eingehen, werden zu den derzeit gültigen Programmbedingungen zugesagt. Die Übergangsregelungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

  Anlage Nr. 1

Neuerungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Überblick

a. Förderung der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV
oder besser Gefördert werden alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV oder die Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mindestens 30 % zu erreichen.
Die bisher notwendige Durchführung eines der Maßnahmenpakete 0 bis 4 ist nicht mehr erforderlich. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages, bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30 % in Höhe von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt.

b. Sonderförderung Modellvorhaben
Die energetische Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau minus 50 % kann gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur (dena). Nähere Informationen dazu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

c. Förderung von Maßnahmenpaketen
Die bisherige Förderung der Maßnahmenpakete 0 bis 4 bleibt erhalten. Inhaltlich gibt es Änderungen in den Maßnahmenpaketen 3 und 4.
Maßnahmenpaket 3 neu: Die Umstellung des Heizenergieträgers wird durch die Wärmedämmung der Außenwände ersetzt, so dass sich das Maßnahmenpaket 3 aus der Erneuerung der Heizung, dem Austausch der Fenster und der Wärmedämmung der Außenwände zusammensetzt.
Maßnahmenpaket 4 neu: Für die Beantragung des Maßnahmenpaketes 4 war bislang der Nachweis eines Sachverständigen über die CO2-Einsparung von mindestens 40 kg pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahr erforderlich. Jetzt müssen mindestens 3 von 6 möglichen Einzelmaßnahmen,

Wärmedämmung der Außenwände
Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
Austausch der Fenster
Austausch der Heizung
Einbau einer Lüftungsanlage

die von einem Sachverständigen empfohlen werden, als Paket durchgeführt werden. Hierbei sind die Anforderungen der EnEV und der Anlage des Merkblattes einzuhalten. Der Nachweis der CO2-Einsparung entfällt.
Abweichend von den Maßnahmenpaketen 0 - 3 ist hier die Sanierung von Teilflächen – z.B. von nur drei Außenwänden – möglich. Dies kann der Fall bei einer Grenzbebauung sein, wenn z.B. der Nachbar der Überbauung widerspricht.

d. Voraussetzung für Fördermittelgewährung
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.

e. Förderfähige Gebäude
Finanziert werden unverändert Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser können in solchen Gebäuden gefördert werden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Die Förderung von Maßnahmenpaketen ist in Gebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertiggestellt worden sind, möglich.

f. Austausch von Heizungsanlagen
Gefördert wird der Austausch von Heizungsanlagen, unabhängig vom Alter der Heizung. Beim Austausch von Heizungsanlagen ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt.

g. Austausch von Fenstern
Die bislang mögliche Förderung des alleinigen Austauschs der vorhandenen Verglasung entfällt. Zukünftig ist nur der Austausch des gesamten Fensters förderfähig.

h. Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen für Dämmmaßnahmen und den Austausch von Fenstern wurden im Zuge des technischen Fortschritts erhöht.

i. Kombination/Kumulierung
Die Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich. Die Aufwendungen für eine Beratung durch einen im Förderprogramm zugelassenen Sachverständigen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme werden als förderfähige Kosten anerkannt, wenn keine sonstige Förderung (z.B. aus dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) in Anspruch genommen wird.

j. Nachweis der Verwendung der Mittel
Der programmgemäße und zeitgerechte Einsatz der Mittel ist der Hausbank innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen nachzuweisen. Aus den Rechnungen müssen die Arbeitskosten sowie die Adresse des Investitionsobjektes hervorgehen und im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Die KfW behält sich eine Überprüfung der geförderten Gebäude vor.

Übergangsregelungen:

Maßnahmenpaket 3 alt: Alle Anträge, die für die Förderung des Maßnahmenpaketes 3 alt (Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung und Umstellung des Heizenergieträgers) bis einschließlich 31.01.2007 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zum 31.12.2006 geltenden Programmbedingungen zugesagt. Danach bei der KfW eingehende Anträge werden zurückgesandt.
Maßnahmenpaket 4 alt: Alle Anträge, die für die Förderung des Maßnahmenpaketes 4 alt (mit Nachweis einer CO2-Ein-sparung von mind. 40 kg pro m2 Gebäudenutzfläche) bis einschließlich 31.01.2007 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zum 31.12.2006 geltenden Programmbedingungen zugesagt. Da-nach bei der KfW eingehende Anträge werden zurückgesandt.


2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Einführung einer Zuschussvariante zum 01.01.2007

Für Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Förderkredit aufnehmen, steht ab 01.01.2007 eine Zuschussvariante zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften. Anträge sind direkt bei der KfW zu stellen.

Gefördert werden analog der Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV, zur Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mind. 30 % sowie Maßnahmenpakete 0 bis 4.

Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV wird mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach EnEV um mind. 30 % wird ein Zuschuss in Höhe von 17,5 % derförderfähigen Investitionskosten gewährt. Die Durchführung der Maßnahmenpakete wird mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Die Kombination mit der Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des KfW-Programms Wohnraum Modernisieren ist nicht möglich.

3. Sozial Investieren und KfW-Kommunalkredit :
Start der Förderfenster zur Energetischen Gebäudesanierung zum 01.01.2007

Für gemeinnützige Organisationen, Kommunen und kommunale Zweckverbände steht ab 01.01.2007 ein Förderfenster im Programm Sozial Investieren und im KfW-Kommunalkredit für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung.
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Schulen und deren Turnhallen, an Kindertagesstätten sowie an ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzten Gebäuden im Eigentum gemeinnütziger Vereine. Voraussetzung ist die Fertigstellung der Gebäude bis zum 01.01.1990.

Im KfW-Programm Sozial Investieren beträgt der Finanzierungsanteil 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Im KfW-Kommunalkredit (Direktkredit) beträgt der Finanzierungsanteil 100 % der förderfähigen Investitionskosten in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Gebiete) sowie 70 % der förderfähigen Investitionskosten in den sonstigen Gebieten. Anträge können ab 01.01.2007 gestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu diesen Programmen entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

  Anlage 2

Förderbedingungen in den Programmen KfW-Kommunalkredit (Direktkredit) und Sozial Investieren – Förderfenster Energetische Gebäudesanierung – im Überblick

a. Mitfinanzierung von Einrichtungen in Kommunen
Finanziert werden energetische Maßnahmen an Schulen des ersten Bildungsweges, deren territorial angrenzenden Turnhallen, Kindertagesstätten sowie in ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzten Gebäuden im Eigentum gemeinnütziger Vereine gemäß § 52 Abgabenordnung. Voraussetzung ist die Fertigstellung der Gebäude bis zum 01.01.1990.

b. Förderung der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau
oder besser gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das Neubau-
Niveau zu erreichen. Hierbei sind die Anforderungen gemäß der Anlage zum jeweiligen Merkblatt einzuhalten.

c. Förderung von Maßnahmenpaketen
Es müssen mindestens 4 von 7 möglichen Einzelmaßnahmen,

  Wärmedämmung der Außenwände
  Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
  Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
  Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bzw. Maßnahmen zur
energetischen Optimierung vorhandener raumlufttechnischer Anlagen
  Austausch der Beleuchtung
  Austausch der Heizung

die von einem Sachverständigen empfohlen werden, als Paket durchgeführt werden. Hierbei sind mindestens die Anforderungen der Anlage des jeweiligen Merkblattes einzuhalten.

d. Voraussetzung für Fördermittelgewährung
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.

e. Abruf und Einsatz der Kreditmittel
Die jeweils angeforderten Beträge müssen im Programm Sozial Investieren innerhalb von 6 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist in diesem Programm vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.

4. Wohnraum Modernisieren und Ökologisch Bauen:
Anpassung der Förderbedingungen zum 01.01.2007

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung in den bundesverbilligten Programmen Wohnraum Modernisieren (ÖKO-PLUS) und Ökologisch Bauen (KfW-Energiesparhaus 40 einschließlich Passivhaus) ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Dies soll zur Vermeidung von Schwarzarbeit beitragen.

Die Förderung von Niedertemperaturkesseln ist im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren (ÖKO-PLUS und STANDARD) sowie im Programm Ökologisch Bauen (Einbau von Heizungstechnik) nicht mehr möglich.

Einzelheiten zu den Programmänderungen und Übergangsregelungen entnehmen Sie bitte der Anlage 3.

  Anlage 3

Neuerungen im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren
und Ökologisch Bauen im Überblick

1. Wohnraum Modernisieren
a. Austausch von Heizungsanlagen:  Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt sowohl in der ÖKO-PLUS- als auch in der STANDARD-Variante. Beim Austausch von Heizungsanlagen ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

b. Technische Mindestanforderungen: Die technischen Mindestanforderungen für Dämmmaßnahmen in der ÖKO-PLUS-Variante wurden aufgrund des technischen Fortschritts erhöht.

c. Voraussetzung für Fördermittelgewährung: Voraussetzung für die Fördermittelgewährung in der ÖKO-PLUS-Variante ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.

d. Kombination/Kumulierung: Die Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich.

e. Nachweis der Verwendung der Mittel: In der ÖKO-PLUS-Variante ist innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens der Hausbank der programmgemäße und zeitgerechte Einsatz der Mittel durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen nachzuweisen. Aus den Rechnungen müssen die Arbeitskosten sowie die Adresse des Investitionsobjektes hervorgehen und im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Die KfW behält sich eine Überprüfung der geförderten Gebäude vor.

Übergangsregelung:

Förderung von Niedertemperaturkesseln: Alle Anträge, die bis einschließlich 31.01.2007 bei der KfW eingehen, können noch zugesagt werden. Danach bei der KfW eingehende Anträge werden zurückgesandt.

2. Ökologisch Bauen

Einbau von Heizungsanlagen: Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt. Beim Einbau von Heizungsanlagen ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Übergangsregelung:

Förderung von Niedertemperaturkesseln: Alle Anträge, die bis einschließlich 31.01.2007 bei der KfW eingehen, können noch zugesagt werden. Danach bei der KfW eingehende Anträge werden zurückgesandt.

Die Merkblätter zu den jeweiligen Programmen finden Sie in Kürze im KfW Beraterforum. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unserer Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24 erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt.

Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 / 33 55 77 erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Unsere Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer
069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.