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Fragen und Antworten rund um den VG Media-Lizenzvertrag (als PDF ~100 KB)
VG Media: Hinweise zur Vergütungspflicht (als PDF ~100 KB)
Vermieter müssen für die Nutzung privater
Fernseh- und Rundfunksender zahlen
Besondere Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder
Wer Fernseh- und Hörfunksignale im Wege der Weitersendung nutzt und Dritten zur Verfügung stellt, muss hierfür Lizenzentgelte an die Urheber- und Leistungsschutzberechtigten der Programme zahlen. Hiervon betroffen sind auch sämtliche Vermieter, die ihren Mietern Fernseh- und Hörfunksignale zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein gemeinschaftlich empfangenes Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden.
Gemäß § 20b UrhG können die Rechte hinsichtlich der Kabelweitersendung nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Nahezu alle privaten Fernseh- und Hörfunksender lassen ihre Rechte von der 1997 gegründeten VG Media wahrnehmen. Diese tritt nun auch an private Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften heran. Denn rechtlich besteht ein Anspruch auf Lizenzentgelte schon bei einer Kabelweitersendung an zwei Wohnungen. Aufgrund des von Haus & Grund mit der VG Media abgeschlossenen Gesamtvertrages haben Haus & Grund Mitglieder gegenüber anderen Vermietern und Wohnungseigentümern erhebliche Vorteile:
So müssen Haus & Grund-Mitglieder erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn die Kabelweitersendung an mehr als zehn Wohnungen pro Empfangsanlage erfolgt. Zudem wird Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte ein Rabatt von 20 Prozent eingeräumt. Für das Jahr 2010 beträgt das Lizenzentgelt somit lediglich 1,54 Euro (inkl. USt.) pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert sich das Lizenzentgelt sogar auf 1,01 Euro (inkl. USt.) pro angeschlossene Wohnung im Jahr. Dies hängt damit zusammen, dass die RTL-Gruppe ab diesem Zeitpunkt eigenständig agiert. Für sämtliche Ansprüche, die von der VG Media für die Vergangenheit geltend gemacht werden, müssen Haus & Grund-Mitglieder lediglich pauschal 64,20 Euro (inkl. USt.) an die VG Media zahlen. Die Vorteile können durch den Abschluss eines speziellen Einzelvertrages mit der VG Media in Anspruch genommen werden. Vor Vertragsabschluss wäre es jedoch sinnvoll, mittels eines Anmeldebogens die entsprechende Vergütungshöhe von der VG Media individuell ermitteln zu lassen. Ein entsprechendes Online-Anmeldeformular finden Sie unter https://vgmedia.iposo.de/erfassung/. Einen ausdruckbaren Anmeldebogen und den Einzelvertrag finden Sie unter www.hausundgrund.de/vgmedia.
Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, einen Einzelvertrag im Rahmen des Gesamtvertrages mit der VG Media abzuschließen. Die geltend gemachten Ansprüche sind rechtmäßig. Eine Kabelweitersendung ohne die hierfür erforderliche Lizenzierung begründet Schadenersatzansprüche und stellt gemäß § 106 UrhG eine Straftat dar.
Soweit eine Umlage der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart wurde, können Vermieter die Lizenzentgelte für die Jahre ab 2010 bei der jeweiligen Betriebskostenabrechnung berücksichtigen. Hierfür muss eine Anmeldung bei der VG Media jedoch spätestens bis zum 31.10.2011 eingehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Lizenzentgelte bei den noch offenen Abrechnungen für das Jahr 2010 berücksichtigt werden können. Die Pauschale für die Vergangenheit kann hingegen leider nicht im Wege der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, da sie für einen Zeitraum anfällt, über den nicht mehr abgerechnet werden darf.
Mehr Informationen zum Thema VG Media erhalten Sie unter www.hausundgrund.de/vgmedia oder bei Ihrem Ortsverein. Auch Nichtmitglieder können die Vorteile des Gesamtvertrages nutzen, wenn sie innerhalb dieses Jahres Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein werden.
RA Gerold Happ
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